Stilles Factoring - Kein Hinweis auf den Forderungsverkauf

Als mögliches Hindernis wird von manchen Unternehmern im „normalen“ offenen Factoring Verfahren die Anzeige des Forderungsverkaufs an den Debitor angesehen. Beim Stillen Factoring ist dies nicht der Fall, da der Refinanzierer auf die Anzeige an den Debitor verzichtet. Ein Stilles-Factoring wird auf dem deutschen Markt, wenn überhaupt, von den meisten Factoringbanken erst ab ca. 10 Mio. € Jahresumsatz angeboten oder zu betriebswirtschaftlich kaum vertretbaren Konditionen.

Die FGM hat daher ein Sonderportfolio für Unternehmen ab einem Jahresumsatz i.H.v. 500 T€ für ein Stilles Factoring aufgelegt.

Wichtige Hinweise zum Stillen Factoring:

Beim Stillen Factoring kauft der Factor Rechnungen „blanko“ an. Der Factor verzichtet auf die sonst übliche Standard Verifizierung. Daher sind - unabhängig vom Refinanzierer -für das oft gewünschte Stille Factoring folgende Mindestanforderungen unerlässlich:

  • Gute Bonität & Wirtschaftsauskünfte / keine Negativmerkmale
  • Durchgehend gute Ertragslage (operativ)
  • Professionelles Debitorenmanagement / Buchhaltung
  • Gute Eigenkapitalausstattung (15 – 30 %, Umsatz– und Branchen abhängig)
  • Prozesse sollten einwandfrei factorabel und dokumentiert sein
  • Keine „Problembranche“ mit erhöhtem Forderungsausfall- oder Insolvenzrisiko

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