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Wichtige Tipps und Hinweise zum Factoringvertrag

Gemäß seiner Rechtsnatur ist der Factoringvertrag ein Kaufvertrag, und nicht wie oft vermutet ein Kreditvertrag. Gegenstand des Factoringvertrags sind alle im Vertrag genannten Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen des Factoringnehmers. Der Factoringvertrag enthält insbesondere folgende Regelungen:

  • Definition, Art und Qualität der Forderungen, welche an den Factor abgetreten werden
  • Konzentrationen, also die Gesamtsumme des Ankaufs der Forderungen
  • maximale Laufzeit der Forderungen
  • Factoringgebühr, Mindestbeträge und Zinsbedingungen
  • Überwachungsentgelte, gemeint sind die Prüfkosten für Limite der Debitoren
  • Rating-Gebühren nach Abschluss des Geschäftsjahres
  • Garantie und Höhe der Sicherheitseinbehalte
  • Regelung der Abrechnungsbedingungen
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen

Besonderheiten im Vertrag: je nach Anbieter werden zusätzlich noch Startgebühren, Implementierungsgebühren, Auditgebühren oder Bearbeitungsgebühren (pro Rechnung) vertraglich festgelegt. Diese zusätzlichen Kosten sollten Sie bei der Kalkulation der Factoringgebühren berücksichtigen.

Den Factoringvertrag im Detail beachten.

Details zu den Gebühren im Factoringvertrag beachten

Eine exakte Planung der Ausgaben ist wichtig für jeden Unternehmer, achten Sie daher auf eine verständliche und übersichtliche Aufführung der geforderten Kosten und Gebühren. Bei manchen Factoringverträgen herrscht ein regelrechtes Gebührenwirrwarr, versteckte Aufwendungen sind keine Seltenheit. Mit folgenden Gebühren können Sie im Factoringvertrag konfrontiert werden:

  1. Factoringgebühr abhängig vom Jahresumsatz
  2. Factoringgebühren pro Rechnung, abgestellt auf die Bonität des Kunden
  3. Zinskosten für die Vorfinanzierung der Rechnung
  4. Prüfgebühren für jeden einzelnen Debitoren pro Jahr
  5. Auditgebühren zur Überprüfung der eigenen Buchhaltung
  6. Bearbeitungsgebühren pro Rechnungsvorgang
  7. Pauschale Kosten für die Aufnahme eines Kunden
  8. Implementierungsgebühren zum Start des Vertrages

Kündigungsfristen, Laufzeiten und Vorverträge überprüfen

Mit den meisten Anbietern lassen sich bezüglich der Factoringgebühren, Laufzeiten und Kündigungsfristen vor Vertragsabschluss individuelle Vertragsbestandteile aushandeln. Factoringverträge laufen in der Regel ein bis zwei Jahre und haben meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Aufgepasst, auch hier gibt es Anbieter mit Sonderkündigungsfristen, einige unserer Partner bieten auch eine Laufzeit von nur 6 Monaten an, Sie können so die Vorzüge und Abläufe des Factorings ohne lange Vertragsbindung testen. Bei Interesse sprechen Sie uns einfach darauf an.

Achtung: beachten Sie das dem Factoringvertrag zugrundeliegende Preisverzeichnis der jeweiligen Factoringanbieter. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren, Serviceleistungen, Vertragsänderungen, oder verspätete Datenüberspielungen können erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

Es drohen hohe Kosten bei VorverträgenEbenfalls sollten sogenannte Vorverträge im Detail geprüft werden, diese können für den Interessenten nachteilige Konsequenzen beinhalten. Als potenzieller Factoringkunde binden Sie sich mit solch einem Vertrag einseitig an einen Factor, welcher sich durch den Vertrag einen Zeitrahmen einräumt, das Engagement mit Ihnen zu prüfen.

Für diese Zeit ist es Ihnen untersagt, mit anderen Factoringgesellschaften Verhandlungen aufzunehmen. Lässt sich der Factor übertrieben viel Zeit bei der Prüfung und Sie entscheiden sich mittlerweile für einen Mitbewerber, drohen Ihnen hohe Strafgebühren. Informieren Sie sich bitte vorab genau über Ihre Pflichten. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt, bevor Sie einen solchen Vertrag unterzeichnen.