Mit dem Einzelfactoring finanzieren Sie einzelne Rechnungen ganz nach Ihrem Bedarf. Die meisten Unternehmen nutzen diese Factoring-Variante um z. B. hohe Forderungen mit langen Zahlungszielen abzutreten. Auch der Ankauf von bereits vorliegenden Rechnungen ist hier möglich. Allerdings dürfen diese nicht überfällig oder streitig sein und sollten noch eine gesunde Restlaufzeit aufweisen. Forderungen welche kurzfristig in Verzug geraten, sind also nicht factorabel.
Das Antragsverfahren ist beim Einzelfactoring in der Regel etwas einfacher gestaltet. Eine generelle Andienungspflicht, also die vertraglich festgelegte Pflicht wiederkehrend Rechnungen einzureichen, besteht bei dieser Variante nicht. Das Einzelfactoring ist also flexibel einsetzbar. Die Gebühren sind allerdings teurer, als bei den meisten anderen Varianten. Hier sollte im Vorfeld geprüft werden, ob sich zum Beispiel ein Ausschnittsfactoring eher für Sie rechnet.