Der Zedent, in dem Beispiel ein Versicherungsnehmer, hat Forderungen in Form von Versicherungsleistungen gegenüber einem Drittschuldner (Versicherer). Zur Besicherung seiner eigenen Schuld für ein Baudarlehen, möchte er diese Forderung nun an seinen Gläubiger, eine Hausbank, abtreten. Der Zessionar wird also zum neuen Gläubiger des Drittschuldners.
Informiert der Zedent seinen Schuldner über den Wechsel des Gläubigers, handelt es sich um eine offene Zession. Eine stille Zession (geschlossene Zession) wird daraus, wenn der Zedent diesen Vorgang nicht offen legt. Seitens des Drittschuldners bedarf es hier keiner Einverständnis, zudem ist dieser auch nicht am Vorgang der Abtretung beteiligt. Für den Zessionar ist es wichtig, welche Bonität der Drittschuldner aufweist, um das Risiko bei Annahme der Forderung besser einschätzen zu können.
Ein Grundsatz ist, dass sämtliche Forderungen abtretbar sind. Hier ist darauf zu achten, dass die Verietät der zugrunde liegenden Forderung gewährleistet ist, sie muss also frei von Rechten Dritter sein und die dahinterstehende Leistung zu 100 % erbracht sein. Eine Abtretung ist bei unpfändbaren und sich inhaltlich ändernden Forderung nicht gegeben.