Welche Arten von Factoring gibt es?
Die gängigsten Factoring Arten im Überblick:
Full Service Factoring
- Im Rahmen des Full Service Factoring übernehmen unsere Partner nicht nur den Delkredereschutz und die Forderungsfinanzierung sondern auch Ihr gesamtes Forderungsmanagement.
Einzelfactoring
- Beim Einzelfactoring bestimmen Sie als Unternehmer selbst, welche Rechnungen Sie dem Factor verkaufen möchten. Überfällige oder strittige Forderungen können nicht angekauft werden.
Ausschnittsfactoring
- Bei dieser Variante werden nur ausgesuchte Debitoren factoriert. Sie bilden im Vorfeld einen “Ausschnitt” aus Ihren Debitoren, speziell von diesen Kunden werden dann die Rechnungen fortlaufend angekauft.
Stilles Factoring
- Stilles Factoring, oder auch verdecktes Factoring, ist der Rechnungsverkauf ohne Anzeige an den Debitor. Rechnungen, die einem Abtretungsverbot unterliegen, können somit problemlos verkauft werden.
Inhouse Factoring
- Die Debitorenbuchhaltung, das Mahn- und Inkassowesen verbleiben beim Inhouse-Factoring komplett im Unternehmen. Dies entlastet den Factor und reduziert Ihre Factoringgebühr.
VOB Factoring
- Factoring für Handwerker aus dem Baunebengewerbe. Auch Teil- und Abschlagszahlungen können finanziert werden. Die Variante eignet sich besonders für öffentliche Auftraggeber mit Abtretungsverboten.
B2C Factoring
- Diese Variante finanziert Forderungen von Privatkunden und wird meist als echtes Full-Service-Factoring angewendet. Die Finanzierung eignet sich für Onlineshops und Unternehmen im Endkundensegment.
Reverse Factoring
- Beim Reverse-Factoring, wird der Waren- und Materialeinkauf eines Unternehmens finanziert. Die Factoringgesellschaft finanziert die Zahlung des Abnehmers gegenüber seinem Lieferanten vor.